Die BGW ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Wilhelmsfeld bewusst. Für die Festlegung des Grundsteuerhebesatzes sind wir aus diesem Grund dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, welchen wir im Vorfeld bereits im Gemeinderat intensiv diskutiert hatten.
Eine Anhebung der Grundsteuereinnahmen war in Wilhelmsfeld bereits seit längerem geplant. Wegen der geringen Gewerbesteuereinnahmen stellt die Grundsteuer die einzige von uns beeinflussbare Einnahmequelle dar. Da die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer durch das Verfassungsgericht gekippt worden war, wurde zunächst abgewartet. Aufgrund des nun beschlossenen Hebesatzes sind 300 T€ Mehreinnahmen zu erwarten. Diese werden dringend benötigt, um die Haushaltslücke im laufenden Haushaltsjahr etwas zu schließen.
Die neue Bemessungsgrundlage orientiert sich nun vor allem an der Grundstücksgröße und nicht mehr an der tatsächlichen Bebauung. Dies hat zur Folge, dass die Grundsteuer für bereits bebaute Grundstücke nicht zwangsläufig teurer wird. Deutlich mehr zahlen müssen insbesondere Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks, welches bisher noch nicht bebaut wurde. Für diese unbebauten Grundstücke lagen die Jahresbeträge bislang teilweise lediglich im zweistelligen Bereich.
Unter Berücksichtigung des neu beschlossenen Hebesatzes wird es bei ca. 40 % aller Fälle sogar zu Reduzierungen des Steuerbetrags kommen.