Wir sollten bei den Fakten bleiben
Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Wilhelmsfeld, Freie Wähler und CDU
Wilhelmsfeld auf den Bericht der „Grünen Initiative Wilhelmsfeld“ (GIW) im
Amtsblatt vom 21.07.2021 zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Am
Buchenhain“
Vorgeschichte
Der Gemeinderat hat bereits vor vielen Jahren den Bebauungsplan Buchenhain (links des
Buchenhains) beschlossen, aber die Umlegung noch nicht vollzogen. Nun entstand durch
die brachliegenden Tennisplätze die Notwendigkeit, das Gelände rechts des Buchenhains
mit einzubeziehen. Der Gemeinderat hat daher im November vergangenen Jahres
einstimmig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit
Veränderungssperre beschlossen.
Das Plangebiet reicht von der Autohalle bis unterhalb der Rollschuhbahn
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern erste
Gespräche geführt, die nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches vorgeschrieben
sind.
Stellungnahme
Mit Verwunderung haben wir den Bericht der GIW im Amtsblatt der Gemeinde Wilhelmsfeld
vom 21. Juli 2021 mit der Überschrift „Vorhaben der Verwaltung und von Teilen des
Gemeinderats treffen auf Protest“ zur Kenntnis genommen.
Als betroffene „Teile“ des Gemeinderats möchten wir die Aussagen der GIW einem
Faktencheck unterziehen:
(1) „Das Ziel des Vorhabens war es (…) auch weniger betuchten jungen Familien den
Bau des eigenen Hauses zu ermöglichen“
In der Tat ist es richtig, dass wir in dem Bebauungsplangebiet eine Möglichkeit sehen,
auch Menschen ohne großem Einkommen eine Bebauung zu ermöglichen. Hinzu kommt
die Waldrandlage (Freizeitwert) und eine gute Anbindung an den ÖPNV, sowie Nähe zu
Schule und Kindergarten. Es ist aber eine Tatsache, dass Grundstückspreise und das
Bauen an sich umso günstiger werden, je dichter die Bebauung ist. Hierüber ist jedoch
noch kein Beschluss gefasst worden. Im Rahmen des Umlegungs- und
Bebauungsplanverfahrens wird sich zeigen, welche Bebauungsdichte und davon
abhängig, welche Grundstückspreise realisiert werden können.
(2) „Was wir zu diesem Zeitpunkt nicht erwartet haben, war die desaströse
Kommunikation der Verwaltung. Die Verwaltung wählte ohne Abstimmung mit
dem Gemeinderat Unternehmen für Planung und Erschließung aus.“
Die Bestellung des Umlegungsausschusses erfolgte am 22.10.2014 in öffentlicher Sitzung
des Gemeinderats. Es wurden u.a. die Herren Glup und Neureither bestellt. Der Vertrag
wegen eines Erschließungsträgers wurde am 27.07.2021 im Technischen Ausschuss
vorberaten und wird dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung hat genau das gemacht, was in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2020
im nichtöffentlichen Teil beraten wurde. Matthias Neureither vom Ingenieurbüro Schwing
und Neureither erläuterte dem Gemeinderat die Grundzüge der Umlegung und erklärte
auch die Zusammensetzung der Kosten für einzelne Bereiche des Bebauungsplans. Die
dazugehörige Präsentation hat die Verwaltung allen Gemeinderäten am darauffolgenden
25.11.2020 per E-Mail zukommen lassen.
(3) Die Anwohner wurden zu Gesprächen eingeladen und ihnen wurde eine konkrete
Planung vorgelegt (Zusammenfassender Vorwurf)
Die Information der Bürger*innen erfolgte auf Basis der in der Präsentation (die der
Gemeinderat am 25.11.2020 von der Gemeindeverwaltung bekam) aufgestellten
Annahmen. Im Übrigen sind hier bereits mögliche Grundflächenzahlen für das gesamte
Gebiet benannt, wohlwissend, dass dies lediglich beispielhafte Zahlen sind, auf deren
Basis die Verteilung der Erschließungskosten. hochgerechnet wurde. Diese Zahlen werden
sich natürlich noch verändern, je nachdem, wie der Gemeinderat den Bebauungsplan
gestaltet. Für eine Transparenz benötigen die Eigentümer*innen allerdings genau diese
Annahmen. Damit kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dann auch ein
tatsächliches Mitreden durch die Eigentümer*innen erfolgen. Die Kosten für die
Erschließung pro Quadratmeter Grundstücksfläche sind abhängig von dem
Erschließungsvorteil. Auch das ist in dem Vortrag und der Präsentation der Zahlen für die
entsprechenden Gebiete benannt worden.
(4) Der Gemeinderat war über die Gespräche mit den Anwohner*innen nicht
informiert
Der Gemeinderat wusste darüber Bescheid, dass mit den Eigentümer*innen
Einzelgespräche geführt werden. In der Präsentation ist auf Seite 27 das Verfahren
beschrieben: „Im Frühjahr 2021 soll die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern
Einzelgespräche führen und sie über mögliche finanzielle Konsequenzen aber auch
Chancen informieren.“ Lediglich der Beginn der Gespräche war hier nicht bekannt. Eine
Bürgerinformationsveranstaltung war aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, da
jedes Grundstück anders zu bewerten ist und die entsprechenden Zahlenannahmen
geschützte persönliche Daten darstellen.
(5) „Viele Eigentümer wären zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen“
Dass Eigentümer*innen aufgrund der hohen Erschließungskosten gezwungen werden
könnten, die Grundstücke zu verkaufen, ist sehr verkürzt dargestellt. Die Erschließung
eines Gebiets verursacht immer Kosten. Diese Kosten sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen auf die Eigentümer*innen umzulegen. Allerdings erfährt ein Grundstück
auch einen Umlegungsvorteil. Der Preis für das Grundstück steigt, weil es vom
Bauerwartungsland zu Bauland umgewandelt wird. Auch auf die
Grundstückseigentümer*innen, deren Grundstück bereits bebaut ist und die auf den
ersten Blick keinen Umlegungsvorteil haben, kommen Kosten zu. Dies liegt aber daran,
dass der Buchenhain noch keine erschlossene Straße ist und die Kosten für die erstmalige
Herstellung einer Straße nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Anliegern zu
tragen sind. Wenn der Buchenhain vom Feldweg zu einer erschlossenen Straße wird,
werden die Anwohner*innen hierfür Geld zahlen müssen, wie dies im Übrigen alle anderen
Eigentümer*innen von bereits erschlossenen Straßen in der Vergangenheit getan haben.
Also: Kosten für den Straßenbau werden auf die Anwohner*innen ohnehin zukommen.
(6) Es wird behauptet, dass kein Vertreter der Gemeinde Wilhelmsfeld bei den
Einzelgesprächen mit den Anwohnern dabei gewesen sei.
Alle haushaltstechnischen Aufgaben (Kämmerei) – wozu auch die Berechnung und
Anforderung der Erschließungskosten gehört- werden durch den
Gemeindeverwaltungsverband Schönau wahrgenommen. Bei den Gesprächen waren
Mitarbeiter*innen des GVV zugegen.
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der
Bürgergemeinschaft: Michael Gärtner, Rainer Laier, Jürgen Seib, Siegfried Reinhard
Internet: www.bgw-wilhelmsfeld.de
Freie Wähler: Stefan Lenz, Klaus Höhr, Brit Boyde, Werner Hertel
Internet: www.fw-wilhelmsfeld.de
CDU: Melanie Oberhofer, Reiner Schorr, Marianne Lenz
Internet: www.cdu-wilhelmsfeld.de
V.i.S.d.P. sind die Fraktionssprecher der Bürgergemeinschaft Wilhelmsfeld, Michael
Gärtner, Freien Wähler Stefan Lenz und CDU Melanie Oberhofer
Johann-Wilhelm-Straße 61, 69259 Wilhelmsfeld